Was tun wenn Sie Opfer von Kreditkartenbetrug werden?

Sie finden auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Ausgaben, die Sie nicht zuordnen können? Oder eine Position stimmt nicht mit der Höhe der tatsächlichen Rechnung überein? Vielleicht haben Sie Internet Waren oder Dienstleistungen erworben und die Gegenleistung bleibt aus? Dann könnten Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden sein. Was jetzt zu tun ist erfahren Sie in diesem Artikel.

Zunächst: Bleiben Sie ruhig und behalten Sie einen klaren Kopf. Gerade jetzt ist es wichtig klare Gedanken fassen zu können, verfallen Sie nicht in puren Aktionismus. Atem Sie tief durch und befolgen Sie diese Schritte:

1. Kreditkartenrechnung prüfen

Sie haben den Verdacht Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden zu sein. Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kreditkartenabrechnung. Ist Ihnen irgendein Posten schleierhaft? Finden Sie irgendwelche Ungereimtheiten auf der Abrechnung? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Kartenherausgeber auf und fahren Sie mit Schritt 2 und Schritt 3 fort.

Hinweis: Üblicherweise erhalten Sie monatliche eine Abrechnung aller Kartenumsätze per Post oder E-Mail. Alternativ finden Sie die Rechnungen oft auch im Online-Banking Bereich Ihrer Bank. Prüfen Sie mindestens die letzten drei Rechnungen und notieren Sie alle unklaren Positionen.

Finden Sie (noch) nichts Auffälliges, sind aber weiterhin überzeugt Opfer eines Kreditkartenbetrugs zu sein, sollten Sie die Sperrung Ihrer Karte veranlassen, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

2. Kreditkarte sperren

Sollten Sie der Überzeugung sein, dass Sie Betrugsopfer geworden sind, sperren Sie in jedem Fall ihre Kreditkarte. Dies ist auch wichtig falls Sie Ihre Kreditkarte verloren haben und Sie keine Hoffnung mehr haben, die Karte noch wiederzufinden. Unter der gebührenfreien Rufnummer 116-116 können Sie nahezu aller Kreditkarten sperren. Beachten Sie auch unsere Info-Seite zur Kreditkarten-Sperrung.

Übrigens: Sollten Sie Ihre Kreditkarte verloren haben oder wurde sie Ihnen geklaut, müssen Sie keine Angst vor der nächsten Abrechnung haben. Denn solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben (z.B. die PIN auf der Karte notiert), müssen Sie in der Regel nur bis zu einer Höhe von 150 Euro haften. Viele Banken haben die Haftungsgrenze zu Ihren Gunsten sogar auf 50 Euro gesenkt.

3. Einspruch einlegen

Sind Sie zu der Überzeugung gelangt, dass Ihre Abrechnung Fehler enthält, legen Sie unverzüglich Einspruch bei Ihrer Bank ein. Die jeweiligen Service-Nummern können Sie dem Abrechnungsbeleg entnehmen. Wichtig ist, dass der Einspruch der Bank auch schriftlich zugeht und nicht nur per Telefon informiert wird. Die Einspruchsfrist liegt in der Regel bei sechs, teilweise sogar bei acht Wochen. Die genaue Frist ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen der Bank und muss unbedingt gewahrt werden.

Sobald der Einspruch eingelegt und bearbeitet ist, wird die Bank den fraglichen Betrag erstatten. Sie wird dann ihrerseits Ermittlungen aufnehmen. Beachten Sie: Die Bank ist in der Beweispflicht, nicht Sie als Kunde!


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