Am 11. Juni 2010 ist das neue Kreditrecht in Kraft getreten, und die europaweit. Damit wird eine wichtige Richtlinie zum Schutz der Verbraucher endlich umgesetzt – und wird in Zukunft Kredite weitaus besser vergleichbar machen, vor allem auch für den Laien. Doch das Kreditrecht gilt nicht nur für „normale“ Kredite, es gilt auch für Kreditkarten.
Dies verändert natürlich auch die Werbung für Kreditkarten, da der Kunde hier nun weitaus mehr Offenheit erwarten kann, als es vorher der Fall war. Die Transparenz, die Kreditinstitute und Kreditinstitute seit Einführung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie nach außen hin zeigen müssen, wird dem Kunden jedoch nur einen Nutzen bringen.
Gesetzgeber schreibt mehr Offenheit vor
Denn: Mehr als vorher ist es nun möglich, Kreditkarten wirklich miteinander zu vergleichen – und nicht mehr nur noch auf die wohlklingende Werbung vertrauen zu müssen. Die europäischen Consumer Credit Directive, die CCD, sieht vor, dass seit dem 11. Juni die Werbung für einen Kreditkarten-Vertrag, der Zinssätze, einen Jahresbeitrag oder sonstige Kosten enthält, mit bestimmten Mindestangaben versehen sein muss. Zudem muss ein repräsentatives Beispiel enthalten sein, das wie die Mindestangaben in einfacher, klarer Form und eindeutig auffallend in die Werbung integriert sein muss.
Neues Kreditrecht dient dem Verbraucherschutz
Für den, der nun auf der Suche nach einer geeigneten Kreditkarte ist, kommt dies natürlich sehr gelegen. Denn so ist auf den ersten Blick erkennbar, welche Kosten auf den Karteninhaber zukommen, und welcher effektive Jahreszins zu bezahlen ist. Ein Gesetz also, dass den Verbraucher nur nützt und sie vor allem vor einem schützt: Vor Lockvogelangeboten im Bereich Kredite wie auch Kreditkarten, die bei weitem nicht halten, was sie zu sein vorgaukeln.
