Vielleicht ist Ihnen das auch schon einmal passiert – kurz vor dem Flug in den ersehnten Urlaub wird hektisch der Reisepass kontrolliert: Wo habe ich ihn hingesteckt? Ist er überhaupt noch gültig? Bei Reisen ins EU-Ausland muss zumindest der Personalausweis zur Identifizierung mit im Gepäck sein. Wie aber sieht es mit der Kreditkarte aus, mit der das Flugticket online gebucht wurde? Ist diese zum Reiseantritt notwendig, vielleicht war es ja gar nicht die eigene?
Kreditkarte ist keine Reiseunterlage
Nein, eine fehlende Kreditkarte kann kein Grund sein, dem Fluggast den Zutritt zum Flieger zu verwehren. Eine Kreditkarte ist eine Zahlungsmittel und keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage, hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Demnach kann keine Fluggesellschaft Ihnen den Check-in verwehren, nur weil Sie die Kreditkarte der Buchung nicht vorweisen können.
Iberia muss Schadensersatz zahlen
In besagten Fall hatte die spanische Fluggesellschaft Iberia einer Kundin wegen dem Fehlen dieses Zahlungsmittels den Zugang zum Flugzeug verweigert, obwohl das Ticket als solches gültig war. Der Fehler lag nicht einmal bei der Kundin, die kurz nach der Online-Buchung von ihrer Bank aus Sicherheitsgründen zum Umtausch der Karte aufgefordert worden war. Die vorliegende Kreditkartenabrechnung wollte Iberia als Ersatz nicht gelten lassen. Die Verbraucherzentrale klagte nun erfolgreich gegen dieses Vorgehen, dass vom Landgericht eindeutig als rechtswidrig beurteilt wurde. Die tatsächlich bestehende Klausel in den AGB der Iberia muss nun gestrichen werden, die Kundin erhält Schadensersatz.
Für Sie heißt das nun in erster Linie, dass das Mitführen der eingesetzten Kreditkarte auf Reisen keine Notwendigkeit ist. Egal ob der Flug vom der Firma gebucht wurde, oder Sie die Karte des Partners oder der Eltern verwendet haben, reisen können Sie nach der Buchung auch ohne diese oder mit einer anderen Kreditkarte.
