content top

Zusatzleistungen von Kreditkarten: Versicherungsschutz und andere Services

Kreditkarten dienen längst nicht mehr ausschließlich als Zahlungsmittel. Viele Kreditkarten ausstellende Banken bieten zusätzlich viele Zusatzleistungen, wie beispielsweise Reiseversicherungen, an. Die Vielzahl der Leistungen hängt in erheblichem Maße natürlich von der Höhe der Jahresgebühr ab.

Die angebotenen zusätzlichen Versicherungen wirken auf den ersten Blick sehr verlockend, doch sollte man sich vorab fragen, diese oder jene Versicherung überhaupt benötigt wird, denn der angebotene Versicherungsschutz ist in den meisten Fällen bereits über bestehende Verträge (Haftpflicht-, Unfall- oder Auslandsreiseversicherung) abgesichert.

Im Schadensfall übernimmt nämlich eine an die Kreditkarte gekoppelte Versicherung die Kosten nur dann, wenn der Karteninhaber keine andere Versicherung in Anspruch nehmen kann. Vor Beantragung einer Karte, die Versicherungsschutz bietet, sollte daher unbedingt das Kleingedruckte gelesen werden.

Kein Versicherungsschutz, wenn nicht die gesamte Reise mit Kreditkarte bezahlt wurde

Da die zusätzlichen Versicherungsleistungen die Jahresgebühr für die Kreditkarte erhöhen, sollte vor Bestellung der Karte darauf geachtet werden, ob die relativ günstigen Versicherungsangebote der Kreditkartenunternehmen sich auch im Schadensfall günstig auswirken, denn oft ist der Schutz über die Reiseversicherung der Kreditkarte nicht ausreichend, da diese sehr niedrige Obergrenzen für Schäden haben und eventuell auch nicht für die mitreisenden Familienangehörigen gelten.

Zu beachten gilt auch, dass der Versicherungsschutz an den Einsatz der Karte gekoppelt ist, d.h. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Reise (Flug/Hotel) und auch der Mietwagen samt Haftpflicht über die Kreditkarte bezahlt wurden.

Zusatzleistungen diverser Kreditkarten im Vergleich

  • Barclaycard – Standard, Gold und Platinum

Die Standardkreditkarten der Barclaybank „New Visa“ und „New Double“ sowie die Barclaycard Gold Visa, Business und Barclaycard Green bieten für zusätzliche 31 Euro jährlich (Stand 12/09) eine Auslandsreiseversicherung an, die folgende Leistungen umschließt: Krankenversicherung, Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Reiserechtsschutz.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist eine Zahlung der Reise mit einer der Barclaycard Kreditkarten erforderlich. Wer beispielsweise die Reise bar, mit EC-Karte oder mit einer anderen Kreditkarte zahlt,  kann als Inhaber der Barclaycard den Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen.

Für Inhaber der Barclaycard Platinum Double sind diese Leistungen inklusive. Die AVBs (allgemeine Versicherungsbedingungen) sollte man sich vorab durchlesen, da bei bereits bestehendem Versicherungsschutz, der auch im Ausland greift, keine Leistungen übernommen werden.

  • Visa Goldkarte der Santander Consumer Bank: Kaufschutzversicherung

Die Visa Goldkarte der Santander Bank beinhaltet nicht nur eine Unfallversicherung im In- und Ausland, Verkehrsmittelunfallversicherung, Auslands-Privathaftpflichtversicherung sowie einen Auslandsreisekrankenschutz, sondern auch eine Kaufschutzversicherung, mit welcher viele der mit der Kreditkarte gekauften Waren versichert sind und zwar 60 Tage lang gegen Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen, Einbruchdiebstahl und Raub. Fällt beispielsweise das teure, gerade gekaufte Villeroy&Boch Porzellan unterwegs herunter, ist es versichert.

Des Weiteren gewährt die Visa Goldkarte Zahlungsschutz: Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit in Folge längerer Krankheit oder eines Unfalls deckt die Versicherung bis zu 24 Monate den ausstehenden Betrages für 0,89% des monatlichen Saldos des Kreditkartenkontos ab. Die Konditionen und Gebühren für die Goldkarte finden sich auf den Internetseiten der Santander Bank.

  • Master Card Gold der SEB-Bank: Rabatt bei Mietwagen und Hotels

In der 70 Euro betragenden Jahresgebühr der Master Card Gold sind folgende Versicherungsleistungen enthalten: Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Auslandsreise- Krankenversicherung (bis maximal 62 Tage pro Reise), Reise-Service-Versicherung, Auslands-Schutzbrief- (nur Europa/ohne Deutschland) sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Außer bei der Krankenversicherung sind nicht nur der Karteninhaber, sondern auch der Ehegatte sowie Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Zudem erhalten Inhaber der Goldkarte bei Sixt 15% Rabatt bei Online-Buchung eines Ferienmietwagens sowie Vergünstigungen bei Novotel, Orient Express, Epoque Hotels und International Kitchen.

  • Master Card Gold der Südwestbank: Kinder bis 25 sind mitversichert

Etwas preiswerter bekommt man die gleichen Versicherungsleistungen als Inhaber der Master Card Gold der Südwestbank. In der 40 Euro betragenden Jahresgebühr sind folgende Versicherungsleistungen enthalten: Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Auslandsreise- Krankenversicherung (45 Tage oder länger), Reise-Service-Versicherung, Auslands-Schutzbrief- (nur Europa/ohne Deutschland) sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Zudem sind nicht nur der Karteninhaber, sondern auch Ehegatte sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert.

  • Gold Card von American Express

Den besten Rundum-Service bietet die Gold Card von American Express, zu deren Beantragung allerdings ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.000 Euro notwendig ist. Außer den bereits bei anderen Banken genannten Versicherungsleistungen bietet American Express auch einen Schutz auf Einkäufe (siehe Beschreibung Santander-Bank) sowie Sondertarife bei Airlines und Autovermietungen.

Das Bonusprogramm – bei jedem Einkauf mit der Gold Card werden automatisch Punkte gesammelt – bietet beispielsweise  Prämienflüge, Hotelaufenthalte, Spa-Behandlungen oder Gutscheine für Villeroy&Boch an. Umfangreiche Informationen finden sich auf den Internetseiten von American Express. Die Karte ist im ersten Jahr kostenlos und beträgt ab dem zweiten Jahr 140 Euro Jahresgebühr.

Für alle genannten Karten gilt:

Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn die Reise mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt wurde und wenn anderweitig kein bestehender Versicherungsschutz vorhanden ist. Vor Beantragung einer Karte sollten auf alle Fälle die jeweiligen AVBs, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, gelesen werden. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall zu einem bösen Erwachen kommen.