Sie finden auf Ihrer Kreditkartenabrechnung Posten die Sie keiner eigenen Ausgabe zuordnen können? Oder ein Posten auf Ihrer Abrechnung stimmt nicht mit der Höhe der tatsächlichen Rechnung überein? Oder aber Sie haben im Internet Waren oder Dienstleistungen erworben und die Gegenleistung bleibt aus? Dann könnten Sie Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden sein. Was jetzt zu tun ist erfahren Sie hier:
Zunächst einmal: Bleiben Sie völlig ruhig und behalten Sie einen klaren Kopf. Gerade jetzt ist es wichtig klare Gedanken fassen zu können. Tief durchatmen und dann folgende Schritte befolgen:
Sie haben den Verdacht Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden zu sein. Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kreditkartenabrechnung. Ist Ihnen irgendein Posten schleierhaft? Finden Sie irgendwelche Ungereimtheiten auf der Abrechnung? Sollte dem so sein gehen Sie weiter zu Schritt 2.
Finden Sie nichts auffälliges, sind aber weiterhin überzeugt Opfer eines Kreditkartenbetrugs zu sein springen sie weiter zu Schritt 3.
Sind sie zu der Überzeugung gelangt, dass Ihre Abrechnung Fehler enthält, legen sie unverzüglich Einspruch bei Ihrer Bank ein. Die jeweiligen Service-Nummern können Sie dem Abrechnungsbeleg entnehmen. Wichtig ist, dass der Einspruch der Bank auch schriftlich zugehen sollte. Die Einspruchsfrist liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen. Diese Frist ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen der Bank und muss unbedingt gewahrt werden. Sobald der Einspruch eingelegt ist, wird die Bank den fraglichen Betrag zurücküberweisen. Sie wird dann Ihrerseits Ermittlungen aufnehmen, da die Bank und nicht der Kunde in der Beweispflicht ist.
Sollten Sie der Überzeugung sein, dass Sie Betrugsopfer geworden sind, sperren Sie in jedem Fall ihre Kreditkarte. Dies ist auch wichtig falls Ihre Kreditkarte verloren gegangen ist und Sie keine Hoffnung mehr haben, die Karte noch wiederzufinden. Unter der gebührenfreien Rufnummer 116-116 können mittlerweile die Kreditkarten nahezu aller Banken und Kreditkartenunternehmen gesperrt werden.
Übrigens: Sollten Sie Ihre Kreditkarte verloren haben oder wurde Sie Ihnen geklaut, müssen Sie keine Angst vor der nächsten Abrechnung haben. Denn solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, müssen Sie in der Regel nur bis zu einer Höhe von 50 Euro haften. Wichtig natürlich auch hier: Sobald Sie sich sicher sind, dass Ihre Karte abhanden gekommen ist, sollten Sie Ihre Kreditkarte sperren.